Taxi: Lizenzvergabe im Personenbeförderungsgewerbe

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Lizenzen vergab die Stadt Berlin in den letzten 5 Jahren an #Taxifahrer/#Taxiunternehmen? Antwort zu 1: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) führt lediglich eine Statistik über die Zahl der Firmen und Fahrzeuge, für die eine Genehmigung im Taxen- und Mietwagenverkehr besteht. Am Ende des Monats Januar 2009 betrug – die Zahl der Taxen: 7044 – die Zahl der Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer: 3139. Am Ende des Monats Januar 2014 betrug – die Zahl der Taxen: 7621 – die Zahl der Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer: 3024. Frage 2: Wie viele Lizenzen vergab die Stadt Berlin in den letzten 5 Jahren an taxiähnliche Personenbeförderungsunternehmen (wie z. B. Limousinenfahrdienste)? Antwort zu 2: Am Ende des Monats Januar 2009 betrug – die Zahl der Mietwagen: 1313 – die Zahl der Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer: 282 Am Endes des Monats Januar 2014 betrug – die Zahl der Mietwagen: 1578 – die Zahl der Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer: 324. Frage 3: Gibt es hinsichtlich der Lizenzvergabeanforderungen Unterschiede zwischen Taxiunternehmen und taxiähnlichen Personenbeförderungsunternehmen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Antwort zu 3: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz. Es regelt die Arten und Formen genehmigungsfähiger Verkehre im Grundsatz abschließend und unterscheidet u.a. zwischen Taxen und Mietwagen. Dabei stellt es durch spezielle Regelungen an die Nutzung der Genehmigung durch Mietwagenunternehmerinnen und Mietwagenunternehmer sicher, dass der Mietwagenverkehr nicht etwa durch taxiähnliches Aussehen oder Verhalten den Taxenverkehr beeinträchtigt, denn Taxen unterliegen (anders als Mietwagen) besonderen Pflichten (Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifpflicht). Für die Einzelheiten wird auf die Regelung des § 49 Abs. 4 PBefG verwiesen. Frage 4: Wie wird die Uniformität im Personenbeförderungsgewerbe gewährleistet, wenn mehr Lizenzen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards vergeben werden, als das es der Markt zulässt? Antwort zu 4: An die in der Antwort zu Frage 3 genannten unterschiedlichen Arten und Formen der gewerblichen Personenbeförderung untereinander stellt das Gesetz jeweils einheitliche Anforderungen. Deshalb werden seitens der Berliner Genehmigungsbehörde, dem LABO, keine Genehmigungen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards vergeben. Dem steht nicht entgegen, dass sich etwa das Gewerbe aus eigener Initiative für die Unternehmerinnen und Unternehmer und die von diesen beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer um Qualitätsanforderungen bemüht, denen sich einige Unternehmerinnen und Unternehmer freiwillig unterwerfen. Frage 5: Wie viele Lizenzen wurden im genannten Zeitraum eingezogen und nicht erneut ausgegeben? Welche Gründe führten dabei zum Entzug? Antwort zu 5: Das LABO führt keine Liste über eingezogene und nicht erneuert ausgegebene Genehmigungen. Es liegen aber folgende Zahlen vor: Seit September 2009 wurden: – 24 Genehmigungen mit insgesamt 203 konzessionierten Fahrzeugen im Rahmen der Erneuerung abgelehnt, – für 19 Unternehmerinnen und Unternehmer mit insgesamt 208 konzessionierten Fahrzeugen wurde die Genehmigung widerrufen. Gründe, die zum Widerruf der dem Unternehmerinnen und Unternehmer erteilten Genehmigung führen, folgen aus den Vorgaben des § 25 PBefG. Berlin, den 21. Februar 2014 In Vertretung C h r is t I a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2014)