Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 100, aus Senat

www.berlin.de Zur Aufrechterhaltung der #Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der BAB #A100 und im #Tunnel Ortsteil Britz (TOB) aus.

Die nächtlichen Sperrungen erfolgen im Rahmen der Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich: Bundesautobahn A 100 In der Nacht vom 03.03.2014 zum 04.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen (FR) von Anschlussstelle (AS) Gradestraße bis AS Buschkrugallee Zusätzlich gesperrt sind: – AS Buschkrugallee FR Süd (Schönefeld) die BAB-Zufahrt – AS Grenzallee FR Nord (Tempelhof) die BAB-Zufahrt In der Nacht vom 04.03.2014 zum 05.03.2014 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AS Gradestraße bis AS Buschkrugallee In den Nächten vom 05.03.2014 zum 06.03.2014 und vom 06.03.2014 zum 07.03.2014 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Buschkrugallee bis AS Gradestraße Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Seilbahn: Eine Seilbahn für Berlin: Investor für die IGA-Bahn gefunden, aus Senat

www.berlin.de Pressemitteilung der IGA Berlin 2017 GmbH Der Betreiber und Investor für die #Seilbahn auf der #IGA Berlin 2017 steht fest: Heute unterzeichnete die aus Südtirol stammende #LEITNER AG den Vertrag mit der IGA Berlin 2017 GmbH. Damit kann erstmals wieder seit 50 Jahren eine Seilbahn in der Hauptstadt entstehen. In Kürze wird das Genehmigungsverfahren für dieses zukunftsweisende Projekt eingeleitet, für das keine öffentlichen Mittel verwendet werden.

Bis zu 3.000 Besucherinnen und Besucher werden das Gelände der Internationalen Gartenausstellung (IGA) in 2017 mit der Seilbahn pro Stunde und Richtung aus der Vogelperspektive erleben können. Nach den bestehenden Planungen steigen dann die Kabinen vom IGA-Haupteingang am U-Bahnhof „Neue Grottkauer Straße“ in die Höhe und führen auf den 102 Meter hohen Gipfel des Kienbergs, in die Nähe des zukünftigen Aussichtsbauwerkes, dem Wolkenhain. Nach einem Zwischenstopp fährt die Seilbahn in den zentralen Bereich der Gartenausstellung weiter. Die Fahrt eröffnet den Blick auf das IGA-Gelände mit seinen Wasser- und Themengärten sowie den internationalen Gärten der Welt. Die insgesamt 1,5 Kilometer lange Panoramafahrt endet nach rund fünf Minuten am Blumberger Damm, wo die Besucherinnen und Besucher direkt im Anschluss die Ausstellungshalle – mit Marktplatz, kulinarischen Angeboten und großzügigen floralen Ausstellungen – erkunden können. Investor- und Betreiber der Seilbahn wird die LEITNER AG sein, ein 1888 in Sterzing (Südtirol) gegründetes, internationales Unternehmen. Unter der Marke LEITNER ropeways ist das Unternehmen weltweit mit High-Tech Seilbahnen erfolgreich. Neben Wintersport sind immer mehr alternative Nutzungen gefragt. Dazu gehören vor allem der Transport zu touristischen Sehenswürdigkeiten und der Personentransport in Städten, wie beispielsweise der LEITNER Skyliner für die Expo 2000 in Hannover , die Seilbahn auf den Mont Juic in Barcelona oder die Seilbahn Ngong Ping 360 in Hongkong, eine der größten Seilbahnen der Welt. Neben Seilbahnen sind in der Unternehmensgruppe auch Pisten-und Ketten-Nutzfahrzeuge, Beschneiungsanlagen und Windkraftanlagen vereint. Die Vertragsunterzeichnung mit der LEITNER AG ist der Abschluss eines Vergabeverfahrens, das im Sommer 2013 begonnen hatte. „Wir freuen uns, dass wir nach intensiven Verhandlungen mit internationalen Betreibern und Investoren von Seilbahnen einen Partner gefunden haben, mit dem wir dieses für die IGA zentrale Vorhaben auf den Weg bringen können“, freut sich IGA-Geschäftsführer Christoph Schmidt. Grundsätzlich ist auf dem IGA-Gelände ein Verkehrsmittel notwendig, um eine barrierefreie Erschließung des rund 100 Hektar großen Areals für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Dafür wurden verschiedene Verkehrsmittel in Betracht gezogen. Vier Alternativen – von einer schienengebundenen Bahn, über Schrägaufzüge, Busse bis zu einer Seilbahn – wurden in Hinblick auf Naturverträglichkeit, Energieeffizienz und die unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr geprüft. „Wir haben uns für eine Seilbahn entschieden“, sagt Christoph Schmidt, „weil diese die vielfältig gegebenen Anforderungen am besten erfüllt: Sie verkürzt die Wege und erschließt Ausstellungsbereiche, die für Familien mit kleinen Kindern, ältere Gäste sowie Besucherinnen und Besuchern mit Handicap sonst nicht zugänglich wären. Gleichzeitig ist eine Fahrt mit der Seilbahn ein besonderes Erlebnis, das in Erinnerung bleibt.“ Weltweit wird der Einsatz von Seilbahnen hinsichtlich der Bewältigung von städtischen Verkehrsproblemen zunehmend diskutiert, wie Staatssekretär Christian Gaebler unterstreicht: „Die Seilbahn wird ein herausragender Ausstellungsbeitrag zur IGA. Seilbahnen sind umweltfreundliche und sichere Verkehrsmittel, die auch ein mögliches Modell für zukünftige großstädtische Infrastrukturen sein könnten.“ Martin Leitner, Mitglied des Vorstandes der LEITNER AG, ergänzt: „Seilbahnen erfordern im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln geringe Baumaßnahmen, sind geräuscharm und werden umweltfreundlich mit Strom betrieben. So kommt die Seilbahn auch gänzlich ohne bauliche Eingriffe im Wuhletal aus, in dem die Stützpfeiler außerhalb des sensiblen Naturraumes gesetzt werden.“ Zudem sind die Wartezeiten für die Fahrgäste durch den stetigen Fluss der Gondeln deutlich geringer als bei anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch dieses Gesamtkonzept sieht Bezirksstadtrat Christian Gräff in der Seilbahn ein „Highlight“ der IGA und wird sich im Bezirk Marzahn-Hellersdorf weiterhin aktiv für das Projekt einsetzen. Im nächsten Schritt wird die Genehmigung für den Bau beantragt. Dafür beginnt im Frühjahr ein formal geregeltes Planfeststellungsverfahren, das private und öffentliche Belange berücksichtigt. Im Vorfeld stellt die LEITNER AG die detaillierten Pläne für das Projekt in einer öffentlichen Veranstaltung am 13. März um 18 Uhr im Freizeitforum Marzahn (Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin) vor. Die Kosten für den Bau und Betrieb der Seilbahn in Höhe von ca. 14 Millionen Euro trägt die LEITNER AG. Öffentliche Mittel werden nicht verwendet. Allgemeine Daten zur Seilbahn auf einen Blick Verlauf: 1,5 km lang Stationen: Ein- und Ausstieg: Haupteingang „Auftakt Hellersdorf“ (nahe U-Bahnhof „Neue Grottkauer Straße“) – Gipfel des Kienbergs – Blumberger Damm (Gärten der Welt) Seilbahnsystem: Kuppelbare Einseilumlaufbahn (GD10) Kapazität: 2.500 bis 3.000 Personen pro Stunde 10 Personen pro Kabine Höhe: 25 bis 30 m hoch schwebend Antrieb: Elektromotor, LEITNER DirectDrive (besonders energieeffizient, geräuscharm und umweltschonend) Bauzeit: ab 2016 Betreiber und Investor: LEITNER AG; Sterzing (Italien) Architektur der Bergund Talstationen: Kolb Ripke Architekten, Berlin Bildmaterial www.iga-berlin-2017.de/presse/Bilder: Eine Seilbahn für Berlin: Vertragsunterzeichnung; Foto: IGA Berlin 2017 GmbH Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Flughafen BER Der Fluglärm-Streit geht weiter, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/flughafen-ber-der-fluglaerm-streit-geht-weiter,11546166,26336806.html

Potsdam – #Bürgerinitiativen beharren auf einer Ausweitung des #Nachtflugverbots am neuen Berliner #Flughafen #BER. Im Raum 1.070 im neuen Brandenburger Landtag kann man erleben, was guter Schallschutz ist. Draußen vor den Fenstern rumpeln die Straßenbahnen, auf vier Spuren rauscht der Feierabendverkehr auf der Breiten Straße vorbei. Aber zu hören ist davon nichts, dank doppelter Dreifachglasfenster. Im Saal wird es am späten Montagnachmittag trotzdem laut. Hier tagt der BER-Sonderausschuss des Landtags. Ein Thema dominiert die Tagesordnung: der Lärmschutz. Seit zwei Stunden befragen die Abgeordneten die Vertreter der Landesregierung und hören Abgesandte von Bürgerinitiativen an. Eine der großen Fragen ist die geplante Sanierung der Nordbahn des Großflughafens, der heutigen #Südbahn des Flughafens Schönefeld. Während der Arbeiten soll ein Teil des …

S-Bahn + Regionalverkehr: Noch kleine Terminrisiken für 20-Minuten-Takt, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1250077/

#Strausberg/Potsdam (ufo) Das Brandenburger Infrastrukturministerium hat jüngste Veröffentlichungen zum 20-Minuten-Takt der S-Bahn nach #Strausberg-Nord als Bekräftigung seiner Absichten deklariert. „Es ist ein Signal an die Region“, so Sprecher Jens-Uwe Schade zu einer Mitteilung vom Freitag. Darin habe er die Antwort auf Fragen von Landtagsabgeordneten an Minister Jörg Vogelsänger (SPD) öffentlich gemacht. Demnach soll der #zweigleisige Ausbau der Strecke zwischen Strausberg und #Hegermühle im kommenden Jahr erfolgen, „so dass ein 20-Minuten-Takt der S-Bahn ab Dezember 2015 möglich ist“. Schade sprach auf MOZ-Nachfrage von einem „Sonderfall“. Es handele sich um das einzige verabredete Projekt im S-Bahn-Bereich, während alles andere, insbesondere Begehrlichkeiten von Kommunen am …

Obus + Straßenbahn: Rot-rot dreht der Straßenbahn und dem Obus den Geldhahn zu

www.bahnkunden.de

Morgen könnte ein schwarzer Tag für #Brandenburg werden. Morgen wird aller Voraussicht nach die rot-rote Parlamentsmehrheit aus SPD und Linke im Brandenburger Landtag die 4. Änderung zum #ÖPNV-Gesetz billigen. Der #DBV-Landesverband stellt mir großer Sorge fest, dass sich das Land aus seiner finanziellen Verantwortung für den ÖPNV verabschiedet. Probleme werden nicht gelöst, sie werden einfach nach unten weitergereicht. Denn 2013 waren es laut Haushaltsrechnung 17,1 Mio. Euro an #Infrastrukturförderung. 2014 sollen daraus 5 Mio. Euro werden – 70 % weniger. Das kann nicht gutgehen. Die Pauschalierung der Investitionsmittel für alle acht #Straßenbahnbetriebe und Eberswalde (#Obus) werden nie und nimmer ausreichen, um den anstehenden Erneuerungsbedarf bei Fahrzeugen und Gleisen zu finanzieren. Die angeblich üppig bemessenen 5 Mio. Euro pro Jahr sind das Ergebnis eines Taschenspielertricks: man muss nur den passenden Zeitraum betrachten und die Ausgaben zum gewünschten Ergebnis hochrechnen. So kommt das Ministerium auf jährlich 4,1 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr. Nur: die letzten 5 Jahre sind überhaupt nicht repräsentativ. Die Abschreibungszeiträume für Fahrzeuge und Gleise liegen bei mindestens 20 Jahren. Die großen Summen in die Erneuerung des Wagenparks und der Gleisanlagen wurden bis etwa 2000 getätigt. Wird der Förderdurchschnitt aus 20 Jahren gebildet, verdoppelt sich die Summe in etwa. Preissteigerungen sind noch nicht berücksichtigt. Wer nur die zurückliegenden 5 Jahre betrachtet, ist entweder ahnungslos oder verfolgt eine bestimmte Absicht. Beides spricht nicht für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Verkehrspolitik. Deshalb ist zu befürchten, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren das Straßenbahnnetz in Cottbus, Frankfurt und Brandenburg (Havel) sukzessive kleiner wird, Takte ausgedünnt werden und Kurse auf Busverkehr umgestellt werden. Als Folge dessen, was morgen beschlossen werden soll. Auch das Thema Barrierefreiheit spielt keine Rolle. Bis 2022 muss der barrierefreie Ausbau aller öffentlicher Verkehrsmittel abgeschlossen sein. Alte Straßenbahnen mit Hocheinstieg dürfen dann nicht mehr fahren, Bahnsteige sind bis dahin anzupassen. Das Gesetz gibt keine Antwort darauf, wie die überschuldeten Kommunen diese zusätzlichen finanziellen Lasten schultern sollen. Wie hoch ist der Investitionsbedarf, wenn nicht barrierefreie Straßenbahnen vor dem Ablauf ihrer Abschreibungszeit ersetzt oder teuer umgebaut werden müssen? Was kostet es, wenn in den nächsten Jahren alle Haltestellen auch für Rollator- und Rollstuhlfahrer mit Rampen und taktilen Orientierungshilfen versehen werden müssen? Die rot-rote Landesregierung ist fein raus, wenn es mit der Gesetzesänderung den Landkreisen und kreisfreien Städten die Verantwortung übergeholfen hat, ohne sie mit den notwendigen Finanzen auszustatten. In fünf oder mehr Jahren, wenn sich die Folgen der morgigen Entscheidung durch Angebotsverschlechterungen und weiter steigende Fahrpreise bemerkbar machen, ist wohl noch kaum ein Minister oder Abgeordneter im Amt. Vor diesen eklatanten Problemen erscheinen weitere Kritikpunkte im Gesetzentwurf wie Lapalien – beispielsweise die Festschreibung der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der kommunalen Nahverkehrsverpläne. Fazit: Der Landesverband leht den Gesetzentwurf ab und fordert die Abgeordneten und die Landesregierung auf, für eine ausreichende Finanzaustattung der Aufgabenträger zu sorgen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass mittelfristig die umweltfreundliche Straßenbahn im Land Brandenburg nur noch in der Landeshauptstadt Potsdam fährt, die Fahrpreise landesweit überproportional steigen und wegen des geringeren Angebotes Wege für Schüler und Berufstätige immer länger werden. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, sollten die Bürger ihre Wahlkreisabgeordneten bei der bevorstehenden Kommunalwahl nach ihrem Abstimmungsverhalten zum ÖPNV-Gesetz fragen und daraus ihre Schlüsse ziehen. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Bus: 2013 stellte Berliner Polizei 18 Busse mit erheblichen Mängeln fest, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/2013-stellte-berliner-polizei-18-busse-mit-erheblichen-maengeln-fest,10809148,26331354,view,asTicker.html

Bei Kontrollen hat die Berliner #Polizei im vergangenen Jahr 18 #Busse mit «erheblichen #Mängeln» festgestellt. Drei Fahrzeuge wurden in einem Maße beanstandet, dass sie aus dem Verkehr gezogen werden mussten, wie es in einer Mitteilung am Montag hieß. Welche konkreten Mängel die Busse aufwiesen, ist nicht bekannt, die Fahrzeuge wurden aber für ein technisches Gutachten vorsichtshalber sichergestellt. Wie schon in den Vorjahren …

Bahnhöfe + barrierefrei: Zugang Treskowallee ab Freitag, 18 Uhr, wieder offen

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/6265424/bbmv20140225.html?c2212428=2207508&start=0&itemsPerPage=20&x=1

(Berlin, 25. Februar 2014) Der Zugang zum -Bahnsteig in #Karlshorst ist ab Freitag, 28. Februar, 18 Uhr, wieder offen. Auch der #Aufzug wird in Betrieb genommen. Damit ist der S-#Bahnsteig Karlshorst wieder barrierefrei zu erreichen. Im Zuge des Ausbaus und der Modernisierung der Magistrale Berlin–Frankfurt (Oder) wurde eine neue 31 Meter lange Brücke über die Treskowallee errichtet. Unter der Brücke ist Platz für vier Fahrspuren, Gehwege und die Straßenbahn. Darüber hinaus erhält der S-Bahnsteig mit Aufzug und Fußgängersteg über die Treskowallee einen weiteren barrierefreien Zugang. Für das Vorhaben Eisenbahnüberführung Treskowallee werden insgesamt rund 20 Millionen Euro investiert. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

VBB + BVG + S-Bahn: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die #Benutzung von #Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche #Verkehrsmittel mit den #Fahrscheinen benutzt werden dürfen?

Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr-gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut-zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden-burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter-fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun-ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver-kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu-gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit-telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren-gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli-chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels-weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie-derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB-Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn-zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)

Bus: Wie geht es weiter mit dem Busbahnhof Rathaus Steglitz?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3., 5. und 7. Wiedergegeben. Frage 1: Was hat zur Sperrung des #Busbahnhofs #Rathaus #Steglitz im #Kreisel geführt? Antwort zu 1.: Hierzu teilt die BVG mit: „Aufgrund einer festgestellten hohen Chloridbelastung eines Deckenfeldes über dem Verbindungsgang zwischen U-Bahn und S-Bahn wurde in Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde als Vorsorgemaßnahme der Lasteintrag durch Busse in diesem Bereich reduziert. Dies bedeutet eine vorübergehende Umleitung der Busse.“ Frage 2: Bis wann wird der Busbahnhof voraussichtlich gesperrt sein? Antwort zu 2.: Hierzu teilt die BVG mit: „Zur endgültigen Klärung der Standsicherheit des betroffenen Deckenfeldes sind weitere statische Untersuchungen erforderlich. Bis zum Vorliegen eines Ergebnisses bleibt der Busbahnhof gesperrt. Ein genauer Termin der Wiederer- öffnung hängt von den Ergebnissen ab und kann derzeit nicht genannt werden.“ Frage 3: Wer trägt die Kosten der Sanierung? Antwort zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Kostenübernahme muss noch juristisch geklärt werden.“ Frage 4: Inwieweit ist der geplante Umbau des Kreisels davon betroffen? Antwort zu 4.: Die aktuell laufende Schadstoffsanierung des Bürohochhauses Steglitzer Kreisel ist von der Sperrung des Busbahnhofes Rathaus Steglitz der BVG nicht betroffen. Mit Verlegung der Bushaltestellen auf die Schloßstraße ist für die mit der Verwaltung des Miteigentumsanteils des Landes Berlin beauftragte BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH lediglich ein engerer Abstimmungsbedarf mit der BVG verbunden. Frage 5: Besteht Gefahr für die Nutzer des restlichen Areals? Antwort zu 5.: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine Gefahr für die Nutzer des Areals besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.“ Frage 6: Wie bewertet der Senat die Informationspolitik des Betreibers? Warum wird die Öffentlichkeit im Dunkeln gelassen? Antwort zu 6.: Aus Sicht des Senats ist stets eine möglichst offene und transparente Informationspolitik gegen- über der Öffentlichkeit anzustreben. Wie in der Antwort zu 2. mitgeteilt sind zur endgültigen Klärung der Problematik am Rathaus Steglitz jedoch noch Untersuchungen erforderlich. Erst anschließend können die zu ergreifenden Maßnahmen und der Zeitbedarf dafür geplant und die Öffentlichkeit über das konkrete weitere Vorgehen informiert werden. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, ob und wann die derzeit unhaltbare Situation an den Ausweichstationen verbessert werden soll (z. B. durch die Erhöhung der Anzahl von Unterstellmöglichkeiten für die Fahrgäste)? Antwort zu 7.: Hierzu teilt die BVG mit: „Die BVG AöR wird die Situation ständig beobachten. Sollten Erkenntnisse vorliegen, dass der Busbahnhof für Sanierungsarbeiten längerfristig gesperrt bleiben müsste, wird die BVG in Abstimmung mit dem Bezirksamt die Wartehallensituation anpassen.“ Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)

Tarife + BVG + S-Bahn: Schwarzfahrer und Fahrscheinkontrollen bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2013

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR und die -Bahn Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013? Antwort zu 1 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR realisierte in 2013 rd. 947,3 Mio. ´Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten´ (UBF).“ Antwort zu 1 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die Angaben der im Jahr 2013 von der S-Bahn Berlin GmbH beförderten Fahrgäste liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie viele (interne und/oder externe) #Fahrschein-#Kontrolleure standen jeweils im Jahr 2013 im Dienst der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH und planen sie die Anzahl der internen und/oder externen Kontrolleure zu erhöhen und wenn ja, um wie viele und in welchem Zeitrahmen? Antwort zu 2 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG AöR sind 40 eigene Fahrausweisprüfer und 215 Mitarbeiter mit Kontrollberechtigung des Bereiches Sicherheit im Einsatz. Der externe Dienstleister beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst, eine Aufstockung auf 100 Mitarbeiter wird im Verlauf dieses Jahres erfolgen.“ Antwort zu 2 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In 2013 waren bei der S-Bahn Berlin GmbH täglich bis zu 72 Kontrolleure im Einsatz. In 2014 soll die Zahl der Kontrolleure schrittweise auf 80 angehoben werden.“ Frage 3: Verrichten alle (internen und/oder externen) Fahrschein-Kontrolleure der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH ihren Dienst in offizieller Uniform? Antwort zu 3 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR setzt sowohl Fahrschein-Kontrolleure in Dienstkleidung als auch in Zivil ein.“ Antwort zu 3 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die strikte Trennung der Aufgaben des Ordnungsdienstes und der Fahrscheinkontrolleure hat zur Folge, dass diese Aufgabentrennung auch im Außenauftritt erkennbar sein soll, so dass die Kontrolleure keine Uniform tragen. Änderungen sind hierzu nicht geplant.“ Frage 4: Wie viele Fahrgäste der a) BVG und b) SBahn Berlin GmbH konnten im Jahr 2013 bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen, wie viel Prozent machten diese an der jeweils jährlichen Gesamtfahrgastzahl aus und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 4 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „In 2013 wurden 228.727 Feststellungen von ´Erhöhtem Beförderungsentgelt´ erfasst. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 8%. Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 4 b und 5 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 5 b gegeben. Frage 5a: Wie viele Fahrgäste haben a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH wegen Schwarzfahrens jeweils im Jahr 2013 angezeigt und wie begründen sie mögliche Schwankungen? Antwort zu 5 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es wurden gegen 1.676 Personen Anzeigen erstattet.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 4 b und 5 b mit: „Im Jahr 2013 hat die S-Bahn Berlin GmbH 325.600 Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Dies entspricht 4,5% der kontrollierten Fahrgäste. Wegen der noch nicht vorliegenden Zahl der in 2013 beförderten Fahrgäste kann der Anteil der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis an der Summe der beförderten Fahrgäste noch nicht angegeben werden. Die Fahrgäste, die innerhalb eines Jahres dreimal ohne Fahrschein angetroffen wurden, werden von der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht: In 2013 wurden rund 9.393 Anzeigen wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung erstattet.“ Frage 6: Welcher Schaden entstand der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 durch Schwarzfahrer? Antwort zu 6 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Dazu liegen der BVG AöR keine IST-Daten vor. Da Fahrausweiskontrollen nur Stichproben darstellen, lassen sich dazu keine adäquaten Hochrechnungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch das Schwarzfahren dem Unternehmen ein Schaden in Höhe von rund 20 Mio. EUR pro Jahr entsteht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 7: Welche Gesamtsumme umfasste das von der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH jeweils im Jahr 2013 bei Schwarzfahrern beigebrachte „erhöhte Beförderungsentgelt“? Antwort zu 7 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Beigebrachtes ´erhöhtes Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Abschreibung auf Forderungen) 2013 5,3 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b eine zusammengefasste Antwort bei der Frage 8 b gegeben. Frage 8: In wie vielen Fällen konnten die ertappten Schwarzfahrer das „erhöhte Beförderungsentgelt“ im Jahr 2013 bei der a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH nicht bezahlen? Antwort zu 8 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Von den zu Frage 4 genannten Feststellungen wurden durchschnittlich mindestens die Hälfte der EBE-Forderungen nicht erbracht.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt zu den Fragen 6 b, 7 b und 8 b mit: „Die Einnahmen, die der S-Bahn Berlin GmbH infolge des Schwarzfahrens entgangen sind, lagen 2013 bei geschätzt etwa 15 Mio. Euro. rch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsausfällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschleichung.“ Frage 9: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um die Schwarzfahrerquote in ihrem Bereich zu reduzieren? Antwort zu 9 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Seit dem 01.01.2013 ist ein neuer Dienstleister für die Kontrollleistung bei der BVG AöR unter Vertrag, der in 2014 täglich 100 externe Fahrausweisprüfer in den Verkehrsmitteln der BVG AöR einsetzen wird. Weiterhin setzt die BVG AöR seit Oktober 2013 40 eigene Fahrausweisprü- fer ein. Weiterhin führen die Sicherheits- und Servicekräfte anlassbezogene Fahrausweiskontrollen durch. Seit zwei Jahren besteht mit der S-Bahn Berlin GmbH eine enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fahrausweisfälschungen und bei der Durchführung von Schwerpunktkontrollen. (Siehe auch unter Punkt 2.)“ Antwort zu 9 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Neben der umfassenden Information der Fahrgäste (Ein- und Ausgangsbereiche der Stationen, diverse Kundenmedien etc.) hat die S-Bahn Berlin GmbH die Kontrolldichte sowohl in den Haupt- als auch Nebenverkehrszeiten erhöht. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit dem Kontrolldienst der BVG im Rahmen von Schwerpunktkontrollen intensiviert, Forderungen konsequent verfolgt und erforderliche Strafanzeigen zeitnah erstattet.“ Frage 10: Welche Maßnahmen haben die a) BVG und b) S-Bahn Berlin GmbH bereits ergriffen und werden sie ergreifen, um gegen Personen vorzugehen, die Fahrgästen manipulierte Fahrscheine anzudrehen versuchen? Antwort zu 10 a: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Wie bereits aus den Vorjahren bekannt, weist die BVG AöR an ihren Fahrausweisautomaten mit einer Warnung vor Trickbetrügern auf die Gefahren beim Erwerb von Fahrausweisen von nichtautorisierten Verkäufern und auf das Verbot des Kaufes von bereits verwendeten Tickets hin. Werden Manipulationen bei Fahrausweiskontrollen festgestellt, so werden diese grundsätzlich zur Anzeige gebracht.“ Antwort zu 10 b: Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Zum einen werden die Fahrgäste der S-Bahn Berlin GmbH an den Fahrscheinautomaten und in Kundenpublikationen auf die Gefahren des Schwarzhandels hingewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zu Fragen der Fälschung von Fahrkarten und deren Verkauf bzw. bei deren Feststellung. Erforderliche Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden konsequent gestellt, um zügig behördliche Strafverfahren starten lassen zu können. Im Jahr 2013 wurden diesbezüglich 2.986 Strafanzeigen durch die S-Bahn Berlin GmbH gestellt.“ Frage 11: Was ist der Stand bei der von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 10. April 2013 einstimmig beschlossenen Erhöhung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ von 40 auf 60 Euro, wird der Berliner Senat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen oder sich einem entsprechenden Antrag eines anderen Bundeslandes im Bundesrat anschließen und was unternimmt der Senat, um zur Umsetzung des VMKBeschlusses gegenüber der Bundesregierung hinzuwirken? Antwort zu 11: Es ist gemeinsames Ziel, das Schwarzfahren („Erschleichung einer Beförderungsleistung“) zu unterbinden. Hierzu sind geeignete Mittel von den dafür auch wirtschaftlich verantwortlichen Verkehrsunternehmen anzuwenden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss folgendes vertreten: 1. Der Vorschlag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bei „Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern“ in der Höhe bis zu 120 € zu staffeln, wird nicht unterstützt. 2. Die Erhöhung des EBE auf 60 € soll durch den Bund umgesetzt werden. 3. Durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsunternehmen und –verbünde beim Tarif und Vertrieb soll das unverschuldete Schwarzfahren möglichst vermieden werden. Der Berliner Senat hat sich erfolgreich für Aufnahme der unter Punkt 3 genannten Forderung in den VMKBeschluss eingesetzt. Damit sollen die Interessen der ehrlichen Fahrgäste berücksichtigt werden, die ungewollt bzw. nicht vorsätzlich zu Schwarzfahrenden geworden sind. Bei diesen hat das Kontrollpersonal durch die erfahrungsgemäß sehr restriktiven Vorgaben der Verkehrsunternehmen meist keine Ermessensspielräume. Auch bei kleinen Abweichungen bei der Tarif-Anwendung durch Fahrgäste wird bei situationsbedingten Kulanzabwägungen in den meisten Fällen das EBE gefordert. Entsprechende Strafzahlungen für diese Fahrgäste schaden dem Ansehen des ÖPNV und dessen Attraktivität. Aus folgenden Gründen kann ein zahlungsbereiter Fahrgast unverschuldet zum Schwarzfahrenden werden:  unverständliche Tarifbestimmungen,  unzureichender Vertrieb,  schlechte Kommunikation der Tarifbestimmungen. verfolgt daher weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung eines möglichst einfachen Tarifund Vertriebssystems und sieht aus seiner Sicht insbesondere zum Punkt 3 einen großen Handlungsbedarf. Eine Umsetzung des unter 3. genannten Ziels wird jedoch nicht durch Anpassung der beiden Verordnungen erreicht, in denen u.a. das EBE geregelt ist. Vielmehr sind hier die Stärkung der Fahrgastrechte, eine Ausgestaltung der entsprechenden Verkehrsverträge und Appelle an die Verkehrsunternehmen das richtige Mittel. Hierfür wird sich der Berliner Senat weiter einsetzen. Berlin, den 14. Februar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)