Tarife + Regionalverkehr: EC-Kartenzahlung bei der ODEG nur bei Vorlage eines Ausweises

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Die #ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH wird ab dem 1. März 2014 gemäß der #Beförderungsbedingungen und #Tarifbestimmungen der ODEG die Erfassung der Personalien bei #EC-Kartenzahlung einführen. Die Aufgabenträger der Länder (#VBB, #VMV, #NASA und #ZVON) wurden bei dieser Entscheidung mit einbezogen. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist ein wirtschaftlicher Schaden im letzten Betriebsjahr von rund 30.000 Euro durch ungedeckte Kundenkonten oder Widersprüche zahlungsunwilliger Kunden. Bis dato war der Kauf ein anonymer Vorgang und die ODEG hatte keinerlei namentliche Verbindung zwischen verkaufter Fahrkarte und dem „zahlenden“ oder „nicht zahlenden“ Fahrgast. Eine Kontaktdatenanfrage bei der Bank kostet das Eisenbahn-verkehrsunternehmen pro Vorgang ca. 30 Euro. Für die Rücklastschrift der Bank im Auftrag des EC-Kartenbesitzers zahlt die ODEG nochmal 6 Euro. Hinzu kommt der Preis für die Fahrkarte. Bis dato blieb die ODEG auf allen Kosten sitzen und zahlte das Geld aus eigener Tasche. Nachfolgend zwei Beispiele zur Erläuterung: Ein Fahrgast hat ein leeres Konto, trotzdem kauft er sich vorsätzlich im Zug eine teure Monatsfahrkarte für beispielsweise 120 Euro. Mit diesem Ticket fährt der Fahrgast komfortabel mit der ODEG zu seinen Reisezielen. Die Bank jedoch führt aufgrund mangelnder Deckung des Kontos die Überweisung nicht durch. Oder der Käufer macht von seinem aktuell achtwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch und beauftragt die Bank, das Geld zurückzubuchen. Das Verbraucherschutzgesetz in Deutschland ist aus guten Gründen recht stark. Aber bei diesem Sachverhalt ist es zum Schaden der Allgemeinheit. Die ODEG möchte sich vor Fahrgästen, die vorsätzlich betrügen und „schwarzfahren“, jetzt absichern. Denn letztlich handelt es sich um Steuergelder und es ist ungerecht den anderen Fahrgästen gegenüber. „Der Schaden ist immens. Über tausend Fahrgäste haben im letzten Jahr mit ihrer EC-Karte bei uns Fahrkarten gekauft, allerdings ist das Geld entweder erst gar nicht bei uns angekommen oder wurde aufgrund eines Widerrufs zurückgebucht. Es ist an der Zeit, dass wir hier handeln und diese Maßnahme gemäß unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen umsetzen“, unterstreicht Arnulf Schuchmann, Geschäftsführer und Sprecher der ODEG (Pressemeldung ODEG, 27.02.14).