VBB + BVG + S-Bahn: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die #Benutzung von #Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche #Verkehrsmittel mit den #Fahrscheinen benutzt werden dürfen?

Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des #Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahr-gäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nut-zen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Branden-burg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiter-fahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsun-ternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Ver-kehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeu-gen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermit-telt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstren-gen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitli-chen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispiels-weise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wie-derholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBB-Logo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kenn-zeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)