VBB + BVG + Tarife: Kennzeichnung aller Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Hinweise oder Beschwerden von Berliner Gästen im Hinblick auf die Benutzung von Fahrscheinen bekannt, die darauf aufmerksam machen, dass es nicht klar erkennbar ist, welche Verkehrsmittel mit den Fahrscheinen benutzt werden dürfen? Antwort zu 1: In Berlin und Brandenburg können mit einem Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) genutzt werden. Gerade wegen der großen Fahrgastnachfrage in Berlin ist davon auszugehen, dass der Großteil der Fahrgäste diese Verbundwirkung der VBB-Fahrausweise kennt. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist dennoch auf einzelne Anfragen von Kunden zum VBB-Tarif hin, die sich auf eine fehlende Kennzeichnung der Fahrzeuge mit VBB-Logos zurückführen lassen. So ist einigen Brandenburger Kunden nicht bewusst, dass Fahrausweise, die sie für die Bahnfahrt nach Berlin nutzen, auch beim Umstieg für die Weiterfahrt in Berlin in den Bussen und Bahnen gelten. Umgekehrt ist Berliner Gelegenheitskunden teilweise nicht bekannt, dass sie mit einem VBB-Fahrausweis nach der Zugfahrt in Brandenburg auch mit dem Bus oder mit der Straßenbahn weiterfahren können. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die erwähnten vereinzelten Informationsdefizite insbesondere durch eine entsprechende Kundenkommunikation der Verkehrsunternehmen zum VBB-Tarif beseitigt werden müssten. Frage 2: Welche Gründe gibt es, dass nicht alle Verkehrsmittel der BVG mit dem Verbundlogo ausgestattet sind? Antwort zu 2: Dem Senat sind nachvollziehbare Gründe zum Verzicht von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht übermittelt worden. Frage 3: Welche Maßnahmen kann der Senat anstrengen, um alle Verkehrsmittel in Berlin mit dem einheitlichen Verbundlogo zu kennzeichnen, das sich beispielsweise auch auf den Fahrscheinen befindet? Antwort zu 3: VBB und Senat haben der BVG wiederholt vorgeschlagen, an ihren Fahrzeugen das VBBLogo anzubringen. Aktuell sind dazu weitere Gespräche geplant. Der Senat sieht in dem Fehlen von VBB-Logos auf den Fahrzeugen der BVG eine uneinheitliche Kennzeichnung innerhalb des VBB-Gebietes. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass daraus nur wenige Fahrgäste eine Nichtgültigkeit des VBB-Tarifs in den BVG-Verkehrsmitteln ableiten. Berlin, den 24. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2014)