Bahnverkehr: Aktualisierung: Sperrung auf der Strecke Hannover–Berlin (Stand: 8.40 Uhr)

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/4018636/ssat2013060910.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 10. Juni 2013) Aufgrund des Hochwassers ist die Elbbrücke bei Schönhausen gesperrt. Im Personenverkehr zwischen Hannover und Berlin sowie Frankfurt/Main und Berlin kommt es daher zu großen Verspätungen von einer bis ca. drei Stunden und zu Teilausfällen von Verbindungen. Die ICE-Linie 10 (Berlin-Hannover-Hamm-Düsseldorf/Köln) wird zwischen Berlin und Hannover über Wittenberge-Stendal-Wolfsburg umgeleitet. Die ICE-Linie 11 (München–Frankfurt/Main–Berlin) wird ab Göttingen nach Hannover umgeleitet und endet bzw. beginnt dort. Zwischen Hannover und Göttingen können die ICE-Züge der Linie 10 benutzt werden. Die ICE-Linie 12 (Basel–Frankfurt/Main–Berlin) wird ab Fulda über Erfurt und Halle umgeleitet. Die Halte Kassel, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig, Wolfsburg fallen aus. Alternativ bestehen die oben genannten Umsteigeverbindungen über Hannover. Die IC-Linie 77 von und nach Amsterdam endet bzw. beginnt in Hannover. Zwischen Rathenow und Stendal verkehrt kein Regionalverkehr. Die Einrichtung eines Busnotverkehrs ist aufgrund des Hochwassers zurzeit nicht möglich. Kostenlose Servicenummer: Aufgrund von Hochwasser und witterungsbedingter Störungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Bahnverkehr hat die Deutsche Bahn für alle Kunden eine kostenlose Servicenummer eingerichtet. Bis auf weiteres erhalten Kunden unter 08000 99 66 33 aktuelle Informationen rund um die Uhr. Kunden im Ausland erhalten Informationen unter +49 1805 334444 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider). Reisende können sich auch aktuell auf www.bahn.de/aktuell informieren. Nutzer mobiler Endgeräte erhalten aktuelle Reiseinformationen über m.bahn.de/ris. Kulanzregelungen der DB: Die Deutsche Bahn kommt Kunden angesichts der Störungen im Schienenverkehr in den Hochwassergebieten entgegen. Für Reisende, die aufgrund hochwasserbedingter Zugausfälle beziehungsweise Verspätungen ihre Reise nicht antreten können beziehungsweise abbrechen müssen, gelten bis 23. Juni folgende Kulanzregelungen: Fahrkarten für Verbindungen in das oder aus dem Hochwassergebiet werden auf Wunsch entgeltfrei erstattet, wenn Reisende von der Fahrt zurücktreten möchten. Dies gilt für Fahrkarten einschließlich Reservierungen. Bescheinigungen irgendeiner Art sind nicht erforderlich. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde. Tickets mit Zugbindung können bei Zugausfällen durch das Personal der DB für die nächstmögliche Reiseverbindung gültig geschrieben werden. So bekommen die Reisenden die Möglichkeiten, den nächsten, ggf. auch höherwertigen Zug – auch über Umwege zu nutzen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

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