Straßenverkehr: Streit um Autobahn 100 Bezirke in Planungsfragen offenbar nicht klageberechtigt, Leipzig/Berlin – Da Bezirke keine selbstständigen Gemeinden sind, kann Friedrichshain-Kreuzberg seine Klage gegen den Ausbau der A 100 vermutlich nicht erfolgreich führen. Seit Donnerstag beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem umstrittenen Ausbau in Berlin. , aus Berliner Zeitung

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Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kann möglicherweise seine Klage gegen den umstrittenen Ausbau der Autobahn 100 nicht erfolgreich führen. Das Bundesverwaltungsgericht äußerte am Donnerstag Zweifel daran, ob der Bezirk in Planungsfragen überhaupt klageberechtigt ist. Die Berliner Verfassung definiere die Bundeshauptstadt als Einheitsgemeinde. Die Bezirke seien damit keine selbstständigen Gemeinden und Kommunen nicht gleichgestellt.
Das Gericht befasst sich seit dem Vormittag mit einer Reihe von Klagen mit dem 16. Bauabschnitt des Ausbaus der A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und …