BVG: Gerüstet für alle (Schnee-)Fälle

http://www.bvg.de/index.php/de/103839/article/1004022.html

Nach dem verheerenden Schnee- und Eischaos vor zwei Jahren verabschiedete
der Senat im November 2010 ein neues Straßenreinigungsgesetz, das die
Schnee- und Eisräumpflichten deutlich verschärfte.

Schneeschippen und Streuen reicht nicht mehr, auch die gefürchteten
Eiskrusten müssen umgehend beseitigt werden. Geändert hat sich mit dem
neuen Gesetz auch die Zuständigkeit für den Winterdienst an Haltestellen.

So ist die BSR seit vergangenem Jahr für sämtliche Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen in Straßenrandlage zuständig – zusammen sind das
immerhin knapp 7.000. Geräumt wird werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und
Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, und zwar in mindestens zwei Metern Tiefe über
die gesamte Haltestellenlänge sowie im Bereich der Wartehalle und der
zuführenden Gehwege.

Schneeschippen rund um die Uhr heißt es auf den rund 520 Haltestelleninseln
der Straßenbahn sowie auf den 34 U-Bahnhöfen mit Bahnsteigen im Freien. Für
die sind nicht die Männer in Orange zuständig, sondern die BVG selber,
ebenso wie für die Treppen und Eingangsbereiche der 173 U-Bahnhöfe, die
spätestens zu Betriebsbeginn schnee- und eisfrei sein sollen.

Damit die Fahrgäste ohne Schlittern oder gar Stürze auf den Bahnsteig
kommen, besitzt die BVG übrigens eine Sonder-Salzgenehmigung. Sand und Salz
werden im Verhältnis 9:1 gestreut.

Für dieses Jahr haben die Ordnungsämter eine Verschärfung ihrer
Winterdienst-Kontrollen angekündigt. Im vergangenen Winter verhängten sie
bereits 3.700 Strafen für Winterdienst-Muffel. Und das kann teuer werden.
Wer seinen Räumpflichten nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld bis zu
10.000 Euro.

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