allg.: Brandenburg: Eckpunkte für Novelle des ÖPNV-Gesetzes vorgestellt

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Das Brandenburger Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNVG) soll
zum 1. Januar 2013 novelliert und der Landesnahverkehrsplan für die Jahre
2013 bis 2017 (LNVP) fortgeschrieben werden. Das hat Verkehrsminister Jörg
Vogelsänger am 08.11.12 im Kabinett mitgeteilt.
Minister Vogelsänger betonte: „Brandenburg verfügt mit dem aktuellen Gesetz
über eine gute Grundlage, um einen bedarfsgerechten öffentlichen
Personennahverkehr auch kostenbewusst anzubieten. Es definiert klare
Strukturen und Verantwortlichkeiten: Das Land bestellt den
Schienenpersonennahverkehr. Die Landkreise beziehungsweise kreisfreien
Städte sind für den übrigen öffentlichen Nahverkehr – also insbesondere für
den Busverkehr – zuständig. Dennoch ergibt sich wie bei jedem Gesetz nach
einiger Zeit die Notwendigkeit, die Wirkung zu überprüfen. Wir haben das
ÖPNV-Gesetz intensiv und in enger Abstimmung mit den anderen
Aufgabenträgern evaluiert und sehen im Wesentlichen in vier Punkten
Nachsteuerungsbedarf.“
1. Mit einer gesonderten jährlichen Pauschalzuweisung von fünf Millionen
Euro statt der bisherigen Einzelförderung durch das Land sollen die
Aufgabenträger für Straßenbahnen und O-Busse mehr Entscheidungsfreiheit und
Planungssicherheit erhalten.
2. Die Finanzierung des Busverkehrs, der den 2006 in Folge von
Mittelkürzungen des Bundes abbestellten Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
ersetzt, läuft nach nochmaliger Verlängerung 2012 aus. Ab 2013 gelten im
Busverkehr grundsätzlich die Zuständigkeitsregelungen des ÖPNV-Gesetzes.
Das Land bestellt, finanziert und kontrolliert Buslinien mit Bedeutung für
das Land. Landkreise und kreisfreie Städte sind für den weiteren
öffentlichen Verkehr zuständig. Die Abgrenzungskriterien werden in der
Fortschreibung des LNVP konkretisiert.
3. Wegen des demografischen Wandels sollen die alternativen
Bedienungsformen bei der Pauschalzuweisung stärker gewichtet werden. Damit
wird diesen zukunftsträchtigen öffentlichen Verkehrsarten angemessen
Rechnung getragen.
4. Die Zusammenarbeit der Aufgabenträger soll verbessert werden. Zur
Umsetzung werden sowohl Kriterien zur Zusammenarbeit als auch Konsequenzen
bei unzureichender Abstimmung in der Finanzierungsverordnung konkretisiert.
Auch für das Verfahren zum neuen Landesnahverkehrsplan für die Jahre 2013
bis 2017 hat Minister Vogelsänger die Signale auf Grün gestellt.
Vogelsänger: „Auch wenn der öffentliche Personennahverkehr – insbesondere
die S-Bahn – in jüngster Zeit in der Kritik stand, so dürfen wir doch eines
nicht übersehen: Unser insgesamt gut ausgebautes ÖPNV-System in
Berlin-Brandenburg kann sich international sehen lassen, auch auf der
Schiene. Die Nachfrage steigt ständig. Damit das so bleibt und das Angebot
verbessert werden kann, ist der finanzielle Rahmen wichtig. Mit der
Revision der beiden wichtigsten Finanzierungsgrundlagen des ÖPNV, des
Entflechtungsgesetzes im Jahr 2013 und des Regionalisierungsgesetzes 2015,
muss es den Ländern gelingen, den Bund von Kürzungen im öffentlichen
Verkehr abzuhalten.“
Das bedeutet aber auch, dass zurzeit kein Spielraum für zusätzliche
Neubestellungen ohne entsprechende Abbestellungen an anderer Stelle
besteht. Für neue Strecken ist kein Geld in Sicht. Der neue LNVP soll in
breiter öffentlicher Diskussion entwickelt werden.
Die letzte Änderung des ÖPNV-Gesetzes stammt aus dem Jahr 2006. Der
laufende Landesnahverkehrsplan umfasst die Jahre 2008 bis 2012
(Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 09.12.11).

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