S-Bahn: Land schreibt Beratungsvertrag zur Beschaffung landeseigener S-Bahnen aus

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Das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erwägt die

Beschaffung landeseigener S-Bahnfahrzeuge ernsthaft und hat hierzu im

Amtsblatt der Europäischen Union einen Beratervertrag für die Vorbereitung

der Beschaffung ausgeschrieben (2011/S 84-138255).

Der Auftrag umfasst die Unterstützung des Landes Berlin bei der Erstellung

von Vergabeunterlagen betreffend die Beschaffung, Instandhaltung und

Bereitstellung von Elektrotriebwagen für das Berliner S-Bahn-Netz. Die

Beratungsleistung umfasst die technischen und organisatorischen Aspekte der

Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen bauen auf vorliegende

Beschreibungen der Anforderungen der Länder Berlin und Brandenburg an

S-Bahn-Fahrzeuge auf, die in Vorbereitung einer Vergabe von

Verkehrsleistungen mit Neufahrzeugen erarbeitet wurden. Die Unterlagen sind

vorsorglich auch im Hinblick auf eine möglicherweise getrennte Vergabe von

Fahrzeugen und Verkehrsleistungen zu prüfen und zu ergänzen. Der

Schwerpunkt der zu vergebenden Beratungsleistung betrifft folgende

Bereiche:

• AP 1: Anforderungen an Zuständigkeitsteilung / Schnittstellen zwischen

Fahrzeugbereitstellung, Eisenbahnbetrieb und Fahrzeughersteller;

• AP 2: Anforderungen an die Fahrzeuge (Neufahrzeuge S-Bahn Berlin):

technische und betriebliche Anforderungen (u. a. Dauerfestigkeit,

Nutzungsdauer, Zulassung, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit,

Umwelteigenschaften), Anforderungen an Konstruktion, Fertigung und

Lieferung, Kundenanforderungen, Erarbeitung Lastenheft.

• AP 3: Vorgaben für die Instandhaltung der Fahrzeuge,

Instandhaltungscontrolling und -informationssystem.

• AP 4: Regelungen für die Bereitstellung der Fahrzeuge für den Betrieb.

• AP 5: Kalkulation eines Erwartungswertes für Fahrzeuge und Instandhaltung

(einschließlich der Höhe angemessener und wirksamer Anreize / Sanktionen).

• AP 6: Beschreibung eines Sollzustands der Fahrzeuge zum Ende einer ersten

Vertragsperiode einschließlich Übergaberegelungen.

Rechtliche Beratungsleistungen insbesondere die vertragliche Umsetzung der

Regelungen sind nicht umfasst.

Der Auftragswert bewegt sich im Bereich von 100 000,00 bis 120 000,00 EUR

(LR, Quelle EU-Amtsblatt, 02.05.11).

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