Flughäfen: Wurden Richter bewusst getäuscht?, Schreiben der Flugsicherung gehörte ursprünglich zum Planfeststellungsantrag, aus Berliner Zeitung

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/
archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1213/berlin/
0040/index.html

Dem Bundesverwaltungsgericht und Betroffenen ist offenbar bewusst
vorenthalten worden, dass vom Fluglärm am künftigen Hauptstadtflughafen BBI
in Schönefeld mehr Berliner betroffen sein können, als lange Zeit
angenommen. Das geht aus Unterlagen hervor, die der Berliner Zeitung
vorliegen.
Ein Schreiben der Deutschen Flugsicherung (DFS), in dem darauf verwiesen
wird, dass die Abflugrouten um mindestens 15 Grad von den angenommenen
Geradeaus-Routen abweichen können, sollte ursprünglich im
Planfeststellungsantrag enthalten sein. Konkret bedeutet das, dass damals
schon darauf hingewiesen wurde, dass die Flugzeuge nach dem Start eine
Kurve in Richtung Berlin fliegen könnten. Noch vor der Übergabe des mehrere
Dutzend Aktenordner starken, penibel durchnummerierten Antrags Ende …

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