Flughäfen + Bahnverkehr: Klage des DBV-Landesverbandes vor dem OVG abgewiesen

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Bei dem Planfeststellungsverfahren für ein kompliziertes Bauvorhaben wie
die Schienenanbindung des BBI sind eine Vielzahl von umweltfreundlichen
Anbindungsmöglichkeiten seit 2001 durch den DBV vorgeschlagen worden.
Das Vorgehen der Deutschen Bahn AG, ernsthaft zu prüfende Alternativen und
insbesondere die Nullvariante nicht in die auch Europa rechtlich
vorgeschriebene Umweltprüfung einzubeziehen ist ein schwerer
Planungsfehler. Dieses Vorgehen sowie die fehlende Berücksichtigung
gesundheitsbeein-trächtigender Belastungen im Ortsteil Bohnsdorf — hier
werden Bürger durch Fluglärm und Bahnlärm massiv belastet — ist vom
Gericht nur am Rande zur Kenntnis genommen worden.
Das Gericht sah sich nicht veranlasst, sich mit diesen Fragen tiefergehend
auseinander zu setzen, weil es die Auffassung vertritt, dass der DBV
Berlin-Brandenburg präkludiert sei — also von vorneherein ausgeschlossen
sei, inhaltliche Punkte zur Entscheidung des Gerichts zu bringen. Es ist
Auffassung des DBV-Landesverbandes, dass Kriterien, die im Rahmen einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zum Regelstandard gehören, nicht im Rahmen
einer kursorischen Prüfung abgearbeitet werden können.
Angesichts der Tatsache, dass der Bahnkunden-Verband Berlin-Brandenburg
umfangreich im Jahr 2007 eingewendet hat und verschiedene Varianten zur
Prüfung vorgeschlagen hat und im Anschluss in enger Abstimmung mit dem
Eisenbahnbundesamt einen detailliert ausgearbeiteten Alternativvorschlag
entwickelt hat, ist die Auffassung des Gerichtes kaum nachzuvollziehen.
Es ist ohnehin zu fragen, ob bei einem langjährigen Planverfahren, bei dem
gravierende Änderungen des Verfahrensgegenstandes wie auch der Sach- und
Rechtslage eingetreten sind, herkömmliche juristische Instrumente wie das
der Präklusion überhaupt anwendbar sind. An dieser Stelle werden
möglicherweise andere Gerichte auch im Fortgang der Diskussion zum Projekt
Stuttgart 21 zur Rechtsentwicklung beitragen.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat, das ja auch darauf beruht, dass Bürger
Entscheidungen in Planungs- und Rechtsverfahren inhaltlich einsehen und
akzeptieren, ist durch das Urteil zur Schienenanbindung BBI nicht
gewachsen. Dass offensichtliche juristische Dilemma zwischen den
Planungsmöglichkeiten der Verwaltungen und den finanziellen und
ehrenamtlichen Möglichkeiten interessierter Bürger (und deren Verbände)
verlangt gerade nach einer „Entrümpelung“ und Demokratisierung des
geltenden Planungsrechts.
Die inhaltlichen Diskussionen beim Bauvorhaben „Stuttgart 21“ oder aber
auch bei den aktuellen Protesten wegen der befürchteten Fluglärmbelastung
zeigen das große Interesse der Öffentlichkeit an einer Mitwirkung und
Einflussnahme. Deshalb sieht der DBV-Landesverband die Bundespolitik am
Zuge, hier mehr Transparenz zu schaffen (Pressemeldung Deutscher
Bahnkunden-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg e. V., 25.11.10).

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