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bbmv20101001.html
(Berlin, 1. Oktober 2010) In vier Wochen ist es soweit – dann kommen alle
Bahn- und Busnutzer im Großraum Berlin in den Genuss der
Entschuldigungsleistungen der S-Bahn Berlin. Das bedeutet zwei Monate
Freifahrt für Stammkunden im November und Dezember. Für Gelegenheitskunden
gelten an acht Wochenenden im gleichen Zeitraum Einzelfahrscheine als
Tageskarten. Das Unternehmen lässt sich die Maßnahme 70 Millionen Euro
kosten. Mit einer Infokampagne geht die S-Bahn Berlin nun auf die Fahrgäste
zu, um die Details der Regelungen bekannt zu machen.
„Wir möchten uns auf ganz praktische Weise für die Unannehmlichkeiten
entschuldigen“, sagt Peter Buchner, Geschäftsführer der S-Bahn Berlin. „Wir
tun derzeit alles dafür, dass uns die Fahrgäste wieder mit jenem
Qualitätssiegel ausstatten, für das dieses Unternehmen in der Vergangenheit
bekannt war. Für dieses Vertrauen arbeiten wir.“
Die wichtigsten Regelungen: Alle Inhaber von Jahreskarten, Abonnements und
Firmentickets, die in den Berliner Tarifbereichen Berlin AB, Berlin BC oder
Berlin ABC gelten, fahren im November und Dezember kostenlos. Kunden, die
ihre Jahreskarte bar bezahlt haben, können sich den anteiligen Betrag
bereits jetzt an S-Bahn- und BVG-Schaltern auszahlen lassen. Jahreskarten,
die neu erworben werden, sind entsprechend preisreduziert. Besonderer Clou:
Auch Neukunden profitieren von der Regelung. Denn es gilt: Jeder, der im
November und Dezember Abo oder Jahreskarte hat, fährt zwei Monate
kostenlos.
Nutzer von kalendergebundenen Monatskarten und des Berlin-Tickets S
(Sozialticket) erhalten für zwei Monate eine Barerstattung von jeweils 15
Euro, also insgesamt 30 Euro. Für Kunden mit gleitenden Monatskarten
verlängert die S-Bahn Berlin die Gültigkeit für im November beginnende
Karten um zwei Wochen. Fahrgäste, die nicht regelmäßig mit öffentlichen
Verkehrsmitteln unterwegs sind, können an allen acht Wochenenden im
November und Dezember ihren Einzelfahrausweis für die Berliner
Tarifbereiche Berlin AB, Berlin BC und Berlin ABC als Tageskarte nutzen.
Die S-Bahn Berlin informiert über alle Details der Entschädigungsregelung
in einer Spezialausgabe der S-Bahn-Kundenzeitung „punkt3″. Diese ist seit
heute an allen Verkaufsstellen des Unternehmens erhältlich und wurde heute
ausgewählten Berliner Tageszeitungen beigelegt. Ausführliche Informationen
gibt es auch im Internet unter www.s-bahn-berlin.de und rund um die Uhr am
S-Bahn-Kundentelefon unter der Nummer 030 29 74 33 33.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG