S-Bahn: Änderungsvertrag zum S-Bahn-Vertrag unterzeichnet

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Die Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ingeborg Junge-Reyer,

der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg,

Jörg Vogelsänger, das Mitglied des Vorstandes der DB AG für

Personenverkehr, Ulrich Homburg, und der Sprecher der Geschäftsführung der

S-Bahn Berlin GmbH, Peter Buchner, haben am 11.10.10 den Änderungsvertrag

zum laufenden S-Bahn-Vertrag unterzeichnet. Wichtigster Inhalt des

Änderungsvertrages ist die Festlegung der Zahl der im täglichen

Spitzenbedarf zur Verfügung zu stellenden Fahrzeuge.

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 hat sich die S-Bahn Berlin GmbH

verpflichtet, mindestens 562 Viertelzüge (netto ohne Betriebsreserve)

einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht sich auf 575 Viertelzüge, sobald

die zusätzlichen Leistungen zur Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg

zu erbringen sind. Auf dieser Basis sind die Länder Berlin und Brandenburg

berechtigt, die Zuglängen je Fahrt vorzugeben.

Bei Nichterfüllung dieser Festlegungen können die Länder den finanziellen

Beitrag für jedes vertragswidrig nicht eingesetzte Fahrzeug (Viertelzug)

kürzen. Der konkrete Kürzungsbetrag hängt davon ab, wie schnell die S-Bahn

Berlin GmbH wieder die vertraglich vorgegebenen Kapazitäten erreicht.

Darüber hinaus erhalten die Länder schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei

„Schlechtleistungen“, d.h. bei Verfehlungen des vertraglich vereinbarten

Qualitätsniveaus. Kürzungen sind bei Qualitätsmängeln künftig nicht mehr

auf 5 % des jährlichen Bestellerentgelts begrenzt. Vielmehr wird ab 2010

die Grenze bei 16 %, also dem mehr als Dreifachen liegen. Zudem wird ab dem

Jahr 2011 unzureichende Sauberkeit zusätzlich bestraft.

Im Ergebnis soll der geänderte Vertrag gewährleisten, dass die

S-Bahn-Kapazität der aktuellen Nachfrage, aber auch dem künftigen,

wachsenden Bedarf der Fahrgäste entspricht.

Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Mit dem Änderungsvertrag ist es gelungen,

den Umfang und die Qualität der S-Bahn-Verkehrsleistung konkreter als

bisher zu beschreiben und Leistungsmängel stärker als bisher finanziell zu

sanktionieren. Um Missverständnisse zu vermeiden: Kürzungen sind kein

Selbstzweck. Sie sind ein Instrument, um die S-Bahn Berlin GmbH dazu

anzuhalten, das vereinbarte Leistungsniveau nach Umfang und Qualität

möglichst schnell zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen. Dafür werden

wir gern so bald wie möglich wieder den vollen Preis zahlen!“

Das S-Bahn-System ist ein zentraler Bestandteil des ÖPNV in Berlin. Der

teilweise Ausfall und die Einschränkungen in diesem System beeinträchtigen

das ÖPNV-Angebot über einen längeren Zeitraum schwer. Die S-Bahn Berlin

GmbH ist aufgefordert, das Vertrauen der Kunden in die S-Bahn und damit in

den ÖPNV insgesamt durch eine möglichst zeitnahe hohe Qualität des

S-Bahn-Verkehrs wiederherzustellen.

Zum Nutzen der Kundinnen und Kunden werden die einbehaltenen Mittel zur

weiteren Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur mit Schwerpunkt bei der BVG

verwendet (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 12.10.10).

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