Fernbus: Freie Fahrt für Fernbusse

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„Sachsen will Chancengleichheit für Bus und Bahn im Fernverkehr“, so Verkehrsminister Sven Morlok (FDP). Vor diesem Hintergrund begrüßte der Minister die heutige Zustimmung der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes. Ziel ist es, mehr Wettbewerb in den Fernverkehr zu bringen. Dafür wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene einsetzen.
Bisher spricht die Deutsche Bahn bei den Genehmigungspflichten für Fernbuslinien mit und kann damit per Veto Konkurrenten verhindern.
„Fernbusse sind mit ihrem Komfort, den günstigeren Preisen und der hohen Flexibilität eine attraktive Alternative für Reisende. Dazu kommen sie ohne staatliche Zuschüsse aus. Freie Fahrt für Fernbusse wird dazu führen, dass die Bahn ihren Fernverkehr kundenfreundlicher anbieten muss, wenn sie im Wettbewerb mithalten will. Davon profitieren alle.“
„Die sächsische FDP setzt sich seit langem für die Liberalisierung des Busfernverkehrs ein“, so Minister Morlok weiter.„Die Koalitionen im Freistaat und im Bund ziehen dabei an einem Strang. Ich bin zuversichtlich, dass es bald noch mehr attraktive Busfernverbindungen geben wird.“
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz. Danach müssen Verkehrsunternehmen ihre Buslinien genehmigen lassen. Genehmigungsbehörde in Sachsen sind die Landesdirektionen. Sie prüfen neben der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des Unternehmers auch, ob öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden. Die Deutsche Bahn hat ein Vetorecht (Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 03.06.10).

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