Flughäfen + Bahnverkehr: DBV geht juristisch gegen BBI-Ostanbindung vor

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Am 19. Februar 2010 erließ das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI. Damit besteht nun für die höchst umstrittene Variante durch den Bohnsdorfer Wald erst einmal Planungsrecht. Unmittelbar nach Veröffentlichung hat die DB Netz AG bereits mit dem Abholzen der Trasse durch den Wald Fakten geschaffen.
Der DBV hat in einer eigenen Arbeitsgruppe eine alternative Trassenführung erarbeitet, die nicht den Bohnsdorfer Wald als wichtiges Naherholungsgebiet vernichtet, keine nennenswerten zusätzlichen betrieblichen Einschränkungen bedeutet und sowohl bei den Bau- als auch späteren Betriebskosten wesentlich effizienter ist.
Nach Auswertung der über 500 Seiten umfassenden Begründung und Abwägung (insbesondere des finanziellen Risikos) einer Klage, hat der Landesvorstand am 25. März 2010 den Potsdamer Rechtsanwalt Peter Schüler bevollmächtigt, für ihn beim zuständigen Gericht Klage gegen den Planfeststellungs-beschluss einzureichen. Große Unterstützung bei der Klage erhält der DBV-Landesverband von vielen betroffenen Bohnsdorfer Bürgern, die sich auch bereiterklären, durch eine Spende diese Klage möglich zu machen. Ohne viele verbindliche Zusagen für eine Spende wäre dem DBV als gemeinnützigem und ehrenamtlich tätigem Verein dieser Schritt nicht möglich.
Der DBV-Landesverband hält aus mehreren Gründen den Beschluss für falsch. Insbesondere sind dies:
1. Die Trassenvariante durch den Bohnsdorfer Wald ist auch nach Änderungen mit erheblichen negativen Folgen für Umwelt und Klima verbunden. Die Wahl der Trasse durch den Bohnsdorfer Wald, unmittelbar in Nachbarschaft von bisher nicht bzw. geringfügig vom Verkehrslärm beeinträchtigten Einwohnern, erzeugt neue Konflikte, die bei der DBV-Variante vermieden werden.
2. Die Abwägung der von der DBV-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen alternativen Trassenführung ist fehlerhaft.
Das Eisenbahnbundesamt hat, offenbar ohne eigene Prüfungen, die Erwiderung der DB Netz AG auf die DBV-Vorschläge übernommen. DB Netz behauptet zum Beispiel, dass die DBV-Alternativtrasse, die etwa 1/3 kürzer als die eigene Variante durch den Bohnsdorfer Wald ist, aber das Dreifache kostet. Eine Begründung, wie diese Behauptung zustande kommt, bleibt DB Netz schuldig.
Bei der DBV-Alternativtrasse sollen angeblich zusätzlich Grunderwerbskosten von etwa 9 Millionen Euro anfallen – für Bereiche im direkten Überflugbereich, Nichtbau- und Brachland! Diese unbewiesene Behauptung hält der DBV ebenfalls für falsch.
Angeblich sei der DBV-Vorschlag auch nicht umsetzbar, weil es erste Überlegungen für eine 110 kV-Stromleitung in diesem Bereich gibt. Das kann planungsrechtlich überhaupt nicht von Bedeutung sein. Für den Bau seien beidseitige Einrichtungsflächen von mindestens 15 Metern erforderlich. Diese Breite ist natürlich an vielen Stellen überhaupt nicht realisierbar. Nach Meinung des DBV ist diese Angabe völlig überzogen und in städtischen Bereichen überhaupt nicht umsetzbar. Oder wurden beim Weiterbau der A 113 durch Neukölln auch links und rechts der Autobahn großflächig – nämlich im Abstand von 15 Metern – Wohnhäuser abgerissen, nur um eine Baustraße einzurichten?
3. Anstatt die Bündelung von Infrastruktur (wie sie der DBV-Vorschlag vorsieht, wenn die Schienentrasse unmittelbar neben die Autobahn A 113 gelegt wird) anzustreben, wird in der Metropolenregion eine völlig neue Lärmquelle durch ein Naherholungsgebiet gelegt. Das spricht jedwedem Umweltschutz Hohn.
Hinzu kommen noch zahlreiche fachliche Mängel. Bereits die aufgezeigten Gründe zeigen, dass die Ablehnung der DBV-Variante fragwürdig ist und ganz bewusst schlecht gerechnet wurde. Es ist aus Sicht des DBV-Landesverbandes bedauerlich, dass das Eisenbahnbundesamt als eigentlich unabhängige Behörde dem enormen politischen Druck nachgegeben hat und die schlechteste und teuerste aller Lösungen genehmigte (Pressemeldung Deutscher Bahnkunden-Verband Landesverband Berlin-Brandenburg e. V., 29.03.10).

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