S-Bahn: Vergabe- und Zuwendungspraxis an die Berliner S-Bahn europarechtswidrig?

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In einer Anfrage an die Kommission lässt Michael Cramer prüfen, ob die derzeitige Vergabe- und Zuwendungspraxis an die Berliner S-Bahn europarechtswidrig ist.
Seit Montag ist zum zweiten Mal in diesem Jahr das Chaos bei der Berliner S-Bahn ausgebrochen. Erneut gilt für den öffentlichen Verkehr in Berlin mehr Not als Fahrplan. Möglicherweise verstößt die dafür verantwortliche Praxis gegen EU-Recht. Dazu erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:
„Mittlerweile ist der S-Bahn-Verkehr in Berlin zum zweiten Mal zusammengebrochen. Was der Bevölkerung Berlins selbst zu Kriegszeiten nicht zugemutet wurde, ist heute in Friedenszeiten traurige Realität.
Die starre Fixierung auf eine größtmögliche Rendite und den Börsengang bedeutet, dass die Sicherheit aufs Spiel gesetzt wird. Wir können von Glück reden, dass sich bisher noch keine dramatischen Unfälle durch defekte Bremsen oder Räder ereignet haben.
Der finanzielle Effekt jedoch ist nur von kurzer Dauer, was nicht überraschen kann. Im vergangenen Jahr hat die S-Bahn 56 Mio. und in diesem Jahr 87 Mio. Euro an den Konzern zurückgeführt. Für das nächstes Jahr war sogar geplant, die Gewinnmarge auf 125 Mio. Euro in die Höhe zu treiben. Das dürfte den Tatbestand der Subvention erfüllen.
Deshalb habe ich die beiliegende Anfrage an die Europäische Kommission gestellt. Ziel ist, dass die EU prüft, inwieweit die derzeitige Vergabe- und Zuwendungspraxis an die S-Bahn Berlin GmbH den Tatbestand einer europarechtswidrigen Beihilfe darstellt. Denn nach EU-Recht dürfen die staatlichen Zuwendungen an ein Verkehrsunternehmen nur dessen Aufwendungen kompensieren. Gewinnerwartungen im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich, wie bei der S-Bahn Berlin, dürften damit sicherlich nicht gemeint sein.“ (Pressemeldung Michael Cramer, 12.09.09).

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