Regionalverkehr: Europäische Union: Beihilfeverfahren gegen Verkehrsvertrag DB/Brandenburg eröffnet

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Mit Schreiben vom 23. Oktober 2007 hatte die EU-Kommission der Bundesrepublik Deutschland ihren Beschluss mitgeteilt, wegen des Dienstleistungsvertrags zwischen der Deutschen Bahn Regio und den Ländern Berlin und Brandenburg ein Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags einzuleiten (Der LOK Report berichtete). Die Kommission hat nun am 08.02.08 das Verfahren zur Durchführung der Wettbewerbspolitik eröffnet.
Das Verfahren bezieht sich auf einen Vertrag zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg und der Deutschen Bahn über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zeitraum 2002-2012. Bei der Kommission gingen mehrere Hinweise ein, die darauf hindeuten, dass die DB AG für die geleisteten Dienste eine überhöhte Ausgleichsleistung erhalten könnte.
Die Kommission prüft aufgrund der Beschwerde eines Wettbewerbers den zwischen der DB AG und den Bundesländern Berlin und Brandenburg geschlossenen Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die Gemeinschaftsregeln für staatliche Beihilfen. Nach Abschluss dieser ersten Prüfung stellt sich die Frage, ob der Vertrag nicht mit der Gefahr einer Überkompensation behaftet ist.
Mehrere Indizien scheinen auf eine mögliche Überkompensation hinzuweisen:
• Der Vertrag sieht eine Ausgleichsleistung vor, die auf Grundlage eines festen Kilometersatzes berechnet wird. Dieser Satz wird ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf auf die Kilometerleistung angewandt.
• Bestimmte Strecken – und zwar die nach rein kommerziellen Gesichtspunkten offenbar unrentabelsten – sollen bis 2012 aus dem Vertrag entfallen (und ausgeschrieben werden), ohne dass die kilometerbezogene Ausgleichsleistung bei dieser Gelegenheit revidiert würde. Der Vertrag enthält nämlich keine Bestimmung zur Anpassung des festen Kilometersatzes nach Wegfall dieser Strecken.
• Daneben erlaubt der Vertrag der DB AG Fahrscheinpreiserhöhungen, und zwar wiederum ohne Überprüfung der Ausgleichsleistung bei diesem Anlass.
• Und schließlich konnten die betroffenen Bundesländer den Vorschlag der Deutschen Bahn nicht mit den Tarifen vergleichen, die diese anderen Bundesländern in Rechnung stellt, weil die betreffenden Vereinbarungen vertraulich sind. Einige Umstände legen außerdem nahe, dass die Deutsche Bahn bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Ausgleichsleistung versucht hat, vertragsfremde Interessen ins Spiel zu bringen, etwa die Beibehaltung oder Einrichtung von Instandhaltungswerken oder die Erneuerung bzw. den Neubau von Bahnhöfen. Diese Indizien stützen den Verdacht, dass möglicherweise eine Überkompensation vorliegt (LR, Pressemeldung EU-Kommission, 12.02.08).

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