allg.: Letzter Ausweg Schlichtungsstelle, aus Berliner Zeitung

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Bahn- und Fluggästen wird von den Anbietern viel zugemutet. Doch sie können sich dagegen wehren
Peter Kirnich

BERLIN. Der Urlaub in Johannesburg war lange geplant. Doch einen Tag vor Reisebeginn erfuhr Reinhard P., dass sein Flug wegen eines Streiks annulliert wurde. Er kümmerte sich um eine Verbindung mit einer anderen Airline. Als er sich nach dem Urlaub bei der ersten Fluggesellschaft über die Annullierung beschwerte, wies diese jegliche Entschädigungsforderungen zurück. P. wandte sich an die Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. Die konnte nachweisen, dass der Streik zulässig war und die Fluggesellschaft die Folgekosten zu tragen hatte. P. wurde entschädigt.

Hilfe in 5 330 Fällen
Ein Fall von vielen, mit denen sich Schlichterin Iris Meigel in ihrem Büro in Berlin-Kreuzberg beschäftigt. Im Dezember 2004 wurde die Schlichtungsstelle auf Initiative des Bundesverbraucherschutzministeriums ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, in Streitfällen zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen …

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