BVG: Entwicklung des BVG-Leistungsangebots seit 2004, aus Senat

http://www.parlament-berlin.de:8080/
starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/
ka16-10138.pdf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie hoch waren die gefahrenen Nutzwagenkilome-ter (bitte getrennt für Bus, Straßenbahn und U-Bahn und Gesamtsumme angeben) bei der BVG im Jahr 2004?
Zu 1.: Die BVG hat im Jahr 2004 folgende gefahrene Nutzwagenkilometer (Nwkm) bzw. Nutzzugkilometer (Nzkm) erbracht:
Bus: 91,0 Mio. Nwkm
Straßenbahn: 21,0 Mio. Nzkm
U-Bahn: 20,4 Mio. Nzkm
Gesamtsumme: 243,5 Mio. Nwkm
(die Gesamtsumme der Nwkm ergibt sich aus der Um-rechnung der Nzkm von Straßenbahn und U-Bahn über deren Behängungsgrade in Nwkm).
2. Wie hat sich die Zahl der Nutzwagenkilometer bei der BVG (bitte getrennt für Bus, Straßenbahn und U-Bahn und Gesamtsumme angeben) nach Umsetzung des Konzeptes BVG 2005 Plus verändert?
Zu 2.: Nach Umsetzung des Konzeptes BVG 2005 plus hat sich die Zahl der Nutzwagenkilometer bzw. Nutzzugkilometer wie folgt verändert:
Bus: – 1,9 Mio. Nwkm
Straßenbahn: – 0,5 Mio. Nzkm
U-Bahn: – 0,2 Mio. Nzkm
Gesamtsumme: – 4,0 Mio. Nwkm

3. Wie hat sich die Zahl der Nutzwagenkilometer bei der BVG (bitte getrennt für Bus, Straßenbahn und U-Bahn und Gesamtsumme angeben) zwischen der Um-setzung des Konzeptes BVG 2005 Plus und der folgenden Fahrplanänderung verändert?
Zu 3.: Zwischen der Umsetzung des Konzeptes 2005 plus und den folgenden Fahrplanänderungen hat sich der Umfang der geleisteten Nutzwagenkilometer bzw. Nutz-zugkilometer wie folgt verändert:
Bus: + 0,3 Mio. Nwkm
Straßenbahn: – 0,4 Mio. Nzkm
U-Bahn: + 0,3 Mio. Nzkm
Gesamtsumme: 0,0 Mio. Nwkm
(aufgrund von gegenläufigen Auswirkungen der Ver-änderungen von Wagenumläufen und Zuglängen ergibt sich eine neutrale Gesamtsumme der Nwkm).
4. In welchem Umfang haben sich die geleisteten Nutzwagenkilometer zum Fahrplanwechsel am 10. De-zember 2006 verändert (bitte getrennt für Bus, Straßen-bahn und U-Bahn und Gesamtsumme angeben)?
Zu 4.: Zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2006 haben sich die geleisteten Nutzwagenkilometer bzw. Nutzzugkilometer in folgendem Umfang geändert:
Bus: – 0,4 Mio. Nwkm
Straßenbahn: + 0,1 Mio. Nzkm
U-Bahn: + 0,1 Mio. Nzkm
Gesamtsumme: – 0,1 Mio. Nwkm
5. Entspricht das Angebot der BVG nach den drasti-schen Angebotskürzungen der BVG zum Fahrplanwech-sel 2006 noch den im Verkehrsvertrag mit der BVG ver-einbarten Leistungen?
Zu 5.: Zwischen der BVG und dem Land Berlin wurde im Jahr 1999 ein Unternehmensvertrag geschlossen, der die Sanierung der BVG zum Vertragsgegenstand hat. Das Land Berlin hat sich in diesem zur Unterstützung der Sanierung der BVG durch die Gewährung finanzieller Mittel, die BVG zur Verkehrserbringung im Berliner ÖPNV im Rahmen des Nahverkehrsplans verpflichtet.
Zum Fahrplanwechsel 2006 hat es – wie aus der Be-antwortung der Frage 3 ersichtlich – insgesamt keine drastischen Angebotskürzungen gegeben. Das Angebot bei U-Bahn und Straßenbahn liegt derzeit unter den im Unternehmensvertrag mit der BVG vereinbarten Leistun-gen. Das resultiert daraus, dass die im Unternehmensver-trag zugrunde gelegten Streckenverlängerungen (z.B. U-Bahn-Verlängerung U5 bis Hauptbahnhof, Straßen-bahn-Anbindungen Adlershof, Hauptbahnhof, Kulturfo-rum u.a.) bisher nicht realisiert sind und deshalb diese Leistungen von der BVG nicht erbracht werden können.
6. Wenn nein: Wie bewertet der Senat solche ver-tragswidrigen Angebotskürzungen, und wie wird er Ver-tragstreue durchsetzen? In welchem Umfang werden die Betriebskostenzuschüsse bei der BVG aufgrund der Min-derleistung gesenkt?
Zu 6.: Die von der BVG erbrachten Leistungen wur-den ordnungsgemäß beantragt; die Zustimmungen des Aufgabenträgers und der Genehmigungsbehörde liegen für alle Linien und Fahrpläne vor.
7. Welche Konsequenzen haben solche Vertragsver-letzungen im Hinblick auf Vorgaben der EU?
Zu 7.: Wie dargelegt, besteht keine Vertragsverlet-zung. Darüber hinaus wird ein Zusammenhang zwischen dem Unternehmensvertrag und den hierin geregelten Betriebsleistungen sowie etwaigen Vorgaben der EU nicht gesehen.
Berlin, den 16. Januar 2007

In Vertretung
Almuth N e h r i n g – V e n u s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2007)

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